Kosten

SelbstzahlerIn:

Die Kosten für Ihre Behandlung könnten Sie selbst übernehmen. Eine Diagnosevergabe an Ihre Krankenkasse (welche bei Kostenübernahme zwangsläufig fällig wird) würde  durch diese Zahlungsvariante entfallen. Als SelbstzahlerIn besteht ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir als Therapeutin, wodurch alle weiteren Formalitäten wegfallen. Das Honorar ergibt sich aus dem Standardsatz, gemäß Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP, Stand Juli 2024):

Erstgespräch 50 Minuten: je 134,06€

Kurzzeittherapie Einzelsitzung 50 Minuten <24 Sitzungen (812a + 801a): je 167,58€

Akuttherapie 50 Minuten (<=12 Sitzungen; 812a + 801a): je 167,58€

Einzelsitzung Psychotherapie Langzeit >24 Sitzungen 50 Minuten (861 + 801a): je 126,02€

Ausfallhonorar bei Absage <48 Stunden: 50% des vereinbarten Honorars

Die vollständige Übersicht möglicher Kosten finden Sie hier.

Eine Psychotherapie würde Sie bei wöchentlicher Behandlung als SelbstzahlerIn in etwa zwischen 500 und 670€ im Monat kosten, wiederum als außergewöhnliche Aufwendung steuerlich absetzbar. Es könnte im besten Falle - siehe Ablauf und Bedingungen - direkt und ohne Verzögerung mit der Behandlung begonnen werden.

In den meisten Fällen jedoch können sich Hilfesuchende diese nicht unerheblichen Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nicht (vollständig) leisten. Im Folgenden eine Übersicht über die jeweiligen Möglichkeiten der Kostenübernahme, durch welche eine Behandlung i.d.R. dennoch stattfinden kann!

Für Privatversicherte:

Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich idealerweise vor Kontaktaufnahme mit ihrer Krankenkasse besprochen haben, in welchem Stundenumfang eine Psychotherapie rückerstattet wird, d.h. welcher Leistungsumfang in Ihrem Vertrag enthalten ist und welche Unterlagen Sie für einen Antrag benötigen. Regelmäßige private Zuzahlungen fallen i.d.R. nicht an, da das vollständige Honorar erstattet wird. Lediglich die erste Sprechstunde muss ggf. selbst übernommen werden.

Für gesetzlich Versicherte - das sog. Kostenerstattungsverfahren: 

Wenn es Ihnen selbst nach ausgiebiger Suche (5-20 Kontakte) nicht gelingen konnte, eine/n niedergelassene/n PsychotherapeutIn zu finden, dürfen Sie i.d.R. ebenfalls private PsychotherapeutInnen anfragen. Niedergelassene und private psychologische PsychotherapeutInnen haben die gleiche Qualifikation, es gibt demnach fachlich keinen Qualitätsunterschied. Die Kosten für eine private Psychotherapie würden, wenn Sie die erfolglose Suche nachweisen konnten, übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vor Kontaktaufnahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren genehmigt wird. Sollte dies der Fall sein, können Sie mich gerne kontaktieren. Über das weitere Vorgehen berate ich Sie telefonisch, bevor wir einen ersten Termin vereinbaren. Die Kosten für ein persönliches Erstgespräch, welches Voraussetzung für den Antrag auf Kostenerstattung ist, müssten Sie jedoch selbst tragen (Kosten s.o.). Ebenso eine mögliche Differenz, die aus den von der Kasse erstatteten Stundenhonoraren und meinem Honorar entstehen könnten. In der Regel beläuft sich der Eigenanteil pro Behandlungsstunde auf maximal 33,52€ = 134€ pro Monat (Frequenz 1*Woche). Menschen in finanzieller Not biete ich Vergünstigungen an. Die erste telefonische Beratung gebe ich kostenfrei.

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